Podologie & Krankenkasse – Wann zahlt die Kasse?
Podologie als Kassenleistung
Podologische Behandlungen gehören zu den Heilmitteln und können bei medizinischer Notwendigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – ähnlich wie Physiotherapie oder Ergotherapie.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
1. Ärztliche Verordnung Ihr Hausarzt, Diabetologe oder Dermatologe stellt eine Heilmittelverordnung (Muster 13) aus. Darauf steht die Diagnose und die verordnete Behandlung.
2. Kassenzugelassene Praxis Die Behandlung muss in einer kassenzugelassenen Podologie-Praxis stattfinden. **Healthy Feet ist kassenzugelassen.**
3. Medizinische Indikation Häufige Diagnosen, bei denen die Kasse zahlt:
- Diabetisches Fußsyndrom (DFS)
- Eingewachsene Nägel (Unguis incarnatus)
- Nageldeformitäten bei Grunderkrankungen
- Hornhaut/Hühneraugen bei Risikoerkrankungen
- Chronische Wunden am Fuß
Was wird bezahlt?
- Podologische Komplexbehandlung
- Nagelkorrektur / Orthonyxie
- Hornhautabtragung
- Behandlung eingewachsener Nägel
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 sind davon befreit. Bei Härtefallregelungen kann eine Befreiung beantragt werden.
So kommen Sie zu Ihrem Termin
- Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine podologische Verordnung an
- Bringen Sie die Verordnung und Ihre Versichertenkarte mit
- Vereinbaren Sie einen Termin bei uns
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab
Privatleistungen
Behandlungen ohne Verordnung (z.B. Plasmatherapie, kosmetische Fußpflege) sind Privatleistungen. Wir beraten Sie gerne zu den Kosten.